Natürlich befasst sich auch die Stadtverwaltung Idar-Oberstein bereits seit längerem mit den Auswirkungen der Energiekrise sowie möglichen Lösungen hierfür. Es wurden auch bereits etliche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dem Stadtrat erstattet die Verwaltung hierüber in dessen jüngster Sitzung Bericht, mehr dazu im Rats- und Informationssystem unter https://idar-oberstein.gremien.info/. Da die Stadtratsvorlage sehr umfangreich ist, werden nachfolgend die wichtigsten Punkte, die die Bürgerinnen und Bürger betreffen, aufgeführt.

Temperatur in städtischen Gebäuden

Selbstverständlich hält sich die Stadtverwaltung an die Vorgaben der EnSikuMaV, wonach in den Büros von städtischen Gebäuden nur noch eine Temperatur von 19 Grad Celsius erlaubt ist. Diese Regelung gilt unter anderem auch für Veranstaltungen im Stadttheater, der Göttenbach-Aula und anderen städtischen Veranstaltungs- und Mehrzweckhallen. Schulen und Kitas sind von den Regelungen ausgenommen.

Durch Erlass einer Dienstanweisung wurde bestimmt, dass die Temperaturen in städtischen Sporthallen maximal 15 Grad Celsius und in Dusch- und Umkleideräumen 22 Grad Celsius betragen dürfen.

Wassertemperaturen

Im Hallenbad beträgt die Wassertemperatur derzeit 31,5 Grad Celsius im Kleinkinderbecken, 28,5 Grad Celsius im Lehrschwimmbecken und 26,5 Grad Celsius im Variobecken. Die Lufttemperatur im Bereich des Lehrschwimmbeckens beträgt 30,5 Grad Celsius, im Bereich des Hauptbeckens 28,5 Grad Celsius. In den Umkleide- und Duschräumen gilt die gleiche Temperatur wie in Sporthallen.

Die Warmwasserbereitung in anderen städtischen Gebäuden ist weitgehend eingestellt.

Beleuchtung

Die Beleuchtung von Sehenswürdigkeiten oder Gebäuden in der Trägerschaft der Stadt wird eingestellt. Nur dort wo aus Sicherheitsgründen eine Beleuchtung angebracht ist, wie am Bahnhof, werden Gebäude weiterhin angestrahlt. Im Bereich der Straßenbeleuchtung wurden in den vergangenen Jahren durch die Umrüstung auf LED-Lampen bereits große Einsparpotentiale erzielt. Aufgrund der widerstreitenden Interessen der EnSikuMaV und der Verkehrssicherheit sowie erheblichen Umrüstungen bei der Änderung der Schaltung der Straßenbeleuchtung wird vorerst auf eine weitere Reduzierung verzichtet. Ausgenommen hiervon sind Gewerbegebiete in der Zeit von 22.30 Uhr abends bis 5 Uhr morgens sowie die Naheüberbauung mitsamt der Anbindungsäste. Hier werden nur noch die Kreuzungsbereiche, Haltestellen, deren Zuwegungen und ähnliche sensiblen Bereiche beleuchtet. Die restlichen 347 Straßenlampen werden abgeschaltet.

Einig war sich der Stadtrat, dass die Beleuchtung der städtischen Weihnachtsbäume nicht abgeschaltet wird. „Gerade in dieser Zeit brauchen die Menschen ein wenig Helligkeit und Wärme“, erklärte Oberbürgermeister Frank Frühauf.

Öffnungszeiten der Verwaltung

Derzeit gibt es Überlegungen, die Stadtverwaltung bis auf Notdienste in der Zeit vom 24. Dezember 2022 bis einschließlich 1. Januar 2023 (fünf Arbeitstage) komplett zu schließen. Dies würde ein erhebliches Einsparpotential bergen. Falls eine Schließung erfolgt, wird diese Regelung natürlich rechtzeitig veröffentlicht. Ebenso wie weitere Maßnahmen, die derzeit geprüft werden oder sich in Vorbereitung befinden. In diesem Zusammenhang appelliert Oberbürgermeister Frühauf an alle Bürgerinnen und Bürger, durch veränderte Gewohnheiten ihren Anteil an den Einsparbemühungen zu leisten: „Wenn wir das alle gemeinsam beherzigen, werden wir diese Krise bewältigen.“