Wie bereits 2020 werden auch in diesem Jahr aufgrund der Corona-Beschränkungen keine Genehmigungen für die traditionellen Maifeuer in der Nacht vom 30. April auf 1. Mai erteilt. Darauf weist das städtische Ordnungsamt hin. Somit dürfen auch keine Holz- und Gartenabfälle zu den bekannten Maifeuer-Standorten gebracht werden. Jahreszeitlich bedingter Baum- und Heckenschnitt darf sowieso nicht auf den Maifeuern verbrannt werden, sondern ist an den bekannten Grüngutsammelstellen anzuliefern. Die dezentralen Annahmestellen und Hofannahmestellen für Grüngut und Gartenabfälle sind geöffnet.
Für Fragen zur Abfallentsorgung stehen die Abfallwirtschaftsbetriebe des Nationalparklandkreises Birkenfeld unter Telefon 06781/9989-22 oder E-Mail abfallberatung@egb-bir.de zur Verfügung. Informationen gibt es auch auf der Internetseite www.egb-bir.de.