Am Sonntag, 14. März 2021, wird in Rheinland-Pfalz der Landtag neu gewählt. Durch die Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie findet auch die Landtagswahl unter besonderen Bedingungen statt. Zwar können die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimmen wie gewohnt in den Wahllokalen, die in den einzelnen Stadtteilen eingerichteten sind, abgeben. Wobei deren Zahl bereits auf 25 reduziert wurde, um der aktuellen Situation Rechnung zu tragen. Es ist aber davon auszugehen, dass viele Wahlberechtigte von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Was dabei zu beachten ist, wird nachfolgend dargestellt.

Wie kann die Briefwahl beantragt werden?

Ab Montag, 8. Februar 2021, erfolgt der Versand der Wahlbenachrichtigungen an die rund 23.000 Wahlberechtigten. Es kann bis zum Ende der Woche dauern, bis alle Wahlbenachrichtigungen zugestellt sind. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Briefwahlunterlagen zu beantragen:

  • Am einfachsten dürfte es sein, den zusammen mit der Wahlbenachrichtigung verschickten „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins“ – so heißt die Beantragung von Briefwahlunterlagen im Behördendeutsch – zu benutzen. Einfach ausfüllen, unterschreiben und in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt senden oder in den Briefkasten der Stadtverwaltung einwerfen.
  • Der Antrag kann auch formlos gestellt werden und zwar per Brief an die Stadtverwaltung, Wahlamt, Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein, per Fax an die 06781/64-444 oder per E-Mail an briefwahl@idar-oberstein.de. Dabei sind jeweils der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben.
  • Ebenso kann der Antrag online über den auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code oder über die städtische Internetseite www.idar-oberstein.de gestellt werden.
  • Natürlich können die Wahlberechtigten den Antrag grundsätzlich auch persönlich beim eigens eingerichteten Briefwahlbüro der Stadtverwaltung in der Georg-Maus-Straße 2 (Eingang ehemalige Tourist-Information) stellen und dort gegebenenfalls auch gleich ihre Stimme abgeben. Das Briefwahlbüro ist ab Montag, 8. Februar 2021, besetzt und ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr geöffnet. Im Interesse der Kontaktvermeidung bittet das Wahlamt jedoch darum, von dieser Möglichkeit nur in Ausnahmefällen Gebrauch zu machen und stattdessen die vorgenannten Alternativen zur kontaktlosen Beantragung der Briefwahlunterlagen zu nutzen. Außerdem weist das Wahlamt darauf hin, dass es aufgrund der einzuhaltenden Abstands- und Hygieneregeln voraussichtlich zu längeren Wartezeiten vor dem Briefwahlbüro kommen kann.
  • Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können die Wahlberechtigten dann unfrankiert in dem voradressierten roten Wahlbrief in einen Briefkasten der Deutschen Post werfen oder bei der Stadtverwaltung einwerfen. Sowohl bei der Beantragung als auch beim Zurücksenden der Briefwahlunterlagen ist die jeweilige Postlaufzeit zu beachten. Daher können Briefwahlunterlagen spätestens bis Freitag, 12. März 2021, beantragt werden und müssen bis spätestens Sonntag, 14. März 2021, um 18 Uhr bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein eingegangen sein. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die das Aufsuchen des Wahllokals nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Tage der Wahl um 15 Uhr gestellt werden.

Weitere Auskünfte zur Landtagswahl erteilt das Wahlamt der Stadtverwaltung unter Telefon 06781/64-122, 121, 120 und 114 oder E-Mail wahlamt@idar-oberstein.de.