Am Sonntag, 14. März 2021, findet die Wahl zum 18. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Parteien oder Wählervereinigungen, die bisher nicht im Landtag vertreten sind, benötigen zur Einreichung von Wahlvorschlägen Unterstützungsunterschriften. Diese müssen von Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich auf den entsprechenden Formularen geleistet werden. Für die Bestätigung der Wahlberechtigung von Personen mit erstem Wohnsitz in Idar-Oberstein ist das Wahlamt der Stadtverwaltung zuständig.

Der Interimsplenarsaal in der Steinhalle des Landesmuseums (Foto: © Landtag RLP / T. Silz)

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landtagswahl 2021 läuft am Dienstag, 29. Dezember 2020, ab. Um die Überprüfung der Wahlvorschläge und die Bestätigung der Unterstützungsunterschriften zu gewährleisten, ist das städtische Wahlamt bis zu diesem Tag – außer an Wochenenden und in der Zeit vom 24. bis 27. Dezember 2020 – von montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr geöffnet. Wegen der bestehenden Corona-Beschränkungen wird für die Vorsprache beim Wahlamt eine Terminvereinbarung unter Telefon 06781/64-114 oder -120 oder E-Mail wahlamt@idar-oberstein.de empfohlen.