- CDU Bundestags- und Landtagsabgeordnete fordern Einhaltung der Nachtruhe bis zur Klärung durch Lärmgutachten
- Bundeswirtschaftsministerium informiert auf Fragen der Abgeordneten
- Martin kritisiert die Untätigkeit der Landesregierung
Vor dem Hintergrund der geplanten Aufnahme von regelmäßigen Gütertransporten auf der Hunsrückbahn-Strecke hatten sich die Bundestagsabgeordnete Antje Lezius und der Landtagsabgeordnete Dr. Helmut Martin schriftlich an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), das Eisenbahnbundesamt (EBA) und die Widmer Rail Service AG gewandt. Dabei ging es um Klärung offener Sachfragen und die Forderung nach Schutz der Nachtruhe. Ergänzend hatte Helmut Martin eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zu dem Thema gestellt. Die nun eingegangene Stellungnahme des Bundesverkehrsministerium informiert über laufende Gespräche mit dem Eisenbahn-Bundesamt, der DB Netz AG und der Widmer Rail Service AG und verweist auf noch zu beseitigende technische Hemmnisse. Technische Sicherungen an den Bahnübergängen sind nach dieser Rückmeldung erst dann geplant, wenn die Streckenauslastung ein bestimmtes Niveau übersteigt.
Dabei stellt das Bundesministerium klar, dass die technische Aufsicht für den letzten Teilabschnitt ab Büchenbeuren bei der zuständigen Landesbehörde liegt und dass bei Wiederaufnahme des Schienenpersonennahverkehrs das Land Rheinland-Pfalz für den gesamten Streckenverlauf zuständig ist. Dazu meint der wirtschafts- und verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Helmut Martin: „Es wird immer deutlicher, dass sich die Landesregierung beim Thema Hunsrückbahn durch den permanenten Verweis auf den Bund aus der Verantwortung stiehlt. Es wäre schon wichtig zu wissen, was Minister Wissing seit seinem Amtsantritt für die Reaktivierung getan hat und wo und wie er sich für einen verträglichen Schienenpersonennahverkehr auf der Strecke eingesetzt hat. Dazu hört man aber nichts von ihm.“ Und Antje Lezius ergänzt: „In dem Schreiben an uns begrüßt die Bundesregierung ausdrücklich jede Maßnahme zur Verlagerung des Güter- und Personenverkehrs von der Straße auf die Schiene. Genau darum geht es auch meinem Kollegen Martin und mir bei der Hunsrückbahn. Aber die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner müssen angemessen berücksichtigt werden, das ist zentral für uns beide.“
Gerade ein regelmäßiger Personenverkehr auf der Strecke würde die Region nach vorne bringen, sind sich die Abgeordneten einig. „Die Rückmeldung ist ein weiterer Schritt zur Aufklärung, aber wir wollen Zusagen, dass die Lärmbelastung für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich gehalten wird. Die Landesregierung hat auf die Kleine Anfrage leider mitgeteilt, dass sie keine Lärmschutzmaßnahmen plant. Wir werden aber dranbleiben und stehen weiterhin in Kontakt mit den zuständigen Stellen“, versichern Lezius und Martin.