Beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Idar-Oberstein sind in den letzten Wochen mehrfach Beschwerden von Bürgern über teilweise extreme Verschmutzungen durch Hundekot eingegangen. Davon betroffen sind neben Fußwegen und Grünanlagen auch Spielplätze und Freizeiteinrichtungen. Daher weist das Ordnungsamt eindringlich darauf hin, dass Hundehalter dazu verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner unverzüglich aus öffentlichen Anlagen und von öffentlichen Verkehrsflächen zu entfernen. „Verstöße gegen diese Beseitigungspflicht können teuer werden“, betont der zuständige Ordnungsdezernent, Bürgermeister Friedrich Marx.

Viele Hundehalter entfernen die Hinterlassenschaften ihres Tieres vorschriftsmäßig – leider nicht alle.
“Female handler picks the pile of poop up with a plastic bag. Real people and dog in everyday life.”
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Im Stadtgebiet von Idar-Oberstein gibt es rund 1.300 Hunde – Tendenz steigend. Diese setzen täglich geschätzt rund 150 Kilogramm Hundekot ab, jährlich kommt so eine Menge von 57 Tonnen zusammen. Das entspricht etwa sechs großen Lkw-Ladungen. Natürlich verhalten sich viele Hundehalter ordnungsgemäß, nehmen beim Ausführen ihrer Tiere Tüten oder Hundekotbeutel mit und entfernen die ‚Tretminen‘ umgehend. „Für dieses vorbildlich Verhalten bedanke ich mich ausdrücklich“, so Bürgermeister Marx.

Gleichzeitig betont er aber auch, dass es immer noch unverantwortliche Hundehalter gibt, die keine Einsicht zeigen. „Da wird abends in der Dunkelheit einfach die Tür aufgemacht, damit sich ihr Hund irgendwo in einer Grünanlage oder auf dem benachbarten Spielplatz erleichtern kann.“ In einem Falle wurde eine ältere Frau dabei beobachtet, wie sie Hundehaufen aus dem Grünstreifen vor ihrem Grundstück, anstatt sie aufzunehmen, mit der Schaufel auf den vorbeiführenden Fußweg schleuderte. Genau auf die Strecke, auf der am nächsten Morgen viele Schulkinder von der Bushaltstelle zur nahegelegenen Grundschule laufen. „Solches Verhalten werden wir in Zukunft verstärkt sanktionieren“, unterstreicht der Bürgermeister. Denn es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach der städtischen Gefahrenabwehrverordnung mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.