Bezüglich der Nutzung von Sporthallen durch Sportvereine und -gruppen hat das Gesundheitsamt Kreis Birkenfeld nunmehr Anforderungen formuliert, die von den Nutzern zu erfüllen sind. Wie das Gesundheitsamt mitteilte, müssen die Nutzer jeweils ein individuelles – das bedeutet hallen-, sportart-, alters- und gruppenspezifischen – Hygienekonzepts vorlegen.

Nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit dem Hygienekonzept „Sport im Innenbereich“ und den Vorgaben des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sind beim Sportbetrieb umfangreiche Hygienemaßnahmen zu gewährleisten. Unter anderem müssen die einzelnen Sportgruppen streng getrennt sein, es darf keine Durchmischung der Gruppen erfolgen. Nach jeder Sportstunde müssen alle Sportgeräte und -utensilien (auch Bälle und Matten), Türklinken, Handläufe, Lichtschalter, Sitzbänke und sonstige Kontaktflächen desinfiziert werden. Auch eine Desinfektion und Reinigung der Sanitäranlagen hat vor jedem Gruppenwechsel zu erfolgen.

Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Lüftung der Hallen, hier sind auch die Nutzer in der Pflicht. Die Übungsleiter und Hygienebeauftragten in den Vereinen tragen wegen der Schnittstellen zwischen Schul- und Vereinssport sowie zwischen den einzelnen Sportgruppen ein hohes Maß an Verantwortung. Um den Luftaustausch und die Desinfektion sicher zu stellen, müssen zwischen den einzelnen Trainingseinheiten zeitliche Puffer eingebaut werden.

Die Hygienekonzepte müssen die Vereine beim Gesundheitsamt Kreis Birkenfeld, Mainzer Straße 157 in Idar-Oberstein, E-Mail: corona@landkreis-birkenfeld.de, einreichen. Sie bedürfen zwar keiner Genehmigung, die Plausibilität der Konzepte und deren Umsetzung werden jedoch kontrolliert.