Aufgrund der Corona-Pandemie dürfen derzeit keine Veranstaltungen sowie Versammlungen von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum stattfinden. Daher weist das städtische Ordnungsamt darauf hin, dass in diesem Jahr auch keine Genehmigungen für die traditionellen Maifeuer in der Nacht vom 30. April auf 1. Mai 2020 erteilt werden. Somit dürfen auch keine Holz- und Gartenabfälle zu den bekannten Maifeuer-Standorten gebracht werden. Jahreszeitlich bedingter Baum- und Heckenschnitt darf sowieso nicht auf den Maifeuern verbrannt werden, sondern ist an den bekannten Grüngutsammelstellen anzuliefern. Die dezentralen Annahmestellen und Hofannahmestellen für Grüngut und Gartenabfälle sind geöffnet, lediglich die erste mobile Grüngutsammlung –  die eigentlich am Samstag, 11. April 2020, stattfinden sollte – ist kreisweit ausgesetzt.

Für Fragen zur Abfallentsorgung stehen die Abfallwirtschaftsbetriebe des Nationalparklandkreises Birkenfeld unter Telefon 06781/9989-22 oder E-Mail abfallberatung@egb-bir.de zur Verfügung.