Aus gegebenem Anlass weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass auf den Rasenflächen und Urnengräbern im Bereich der Ruheparks kein Grabschmuck abgelegt werden darf. Gerade anlässlich der Feiertage Allerheiligen und Totensonntag wurde in diesen Bereichen vermehrt Grabschmuck abgelegt, dies ist jedoch nur auf den ausgewiesenen Ablagestellen erlaubt. Darauf wird auch durch entsprechende Schilder hingewiesen. Der auf den Ruheparkfeldern abgelegte Grabschmuck wird von den Friedhofsmitarbeitern entfernt.