Oberste Priorität hat aktuell die Verlangsamung der Ausbreitungsgeschwindigkeit des Corona-Virus. Mit der 3. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 23. März 2020 treten weitreichende Änderungen und Herausforderungen für alle Bürgerinnen und Bürger in Kraft. Wir alle sehen uns Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens gegenüber, die wir noch nicht erlebt haben. Hier möchten wir den Bürgerinnen und Bürgern einen kleinen Leitfaden anhand geben, wer Ihnen bei welchen Fragen, die in die Zuständigkeit der Stadtverwaltung fallen, weiterhelfen kann.

Viele Informationen von Stadtverwaltung, Kreis Birkenfeld und dem Land Rheinland-Pfalz sind auch auf der Startseite der städtischen Homepage www.idar-oberstein.de zu finden.

Bei Fragen stehen Ihnen die folgenden Ämter aus ihren Bereichen zur Verfügung:

  • Das Ordnungsamt ist zu erreichen unter ordnungsamt@idar-oberstein.de und beantwortet Fragen zur Kontrolle der Umsetzung der 3. Corona-Bekämpfungsverordnung. Dazu gehören insbesondere auch Informationen für Gewerbetreibende sowie Fragen zu Hochzeiten und Bestattungen. Bei dringenden Angelegenheiten auch telefonisch unter 06781-64 323.

Der Bürgerservice ist bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, Amtsgeschäfte sind nur in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können telefonisch unter 06781-64 160 vereinbart werden.

  • Für Fragen bezüglich der KiTa Notgruppen stehen die jeweiligen KiTa-Leitungen zur Verfügung. Darüber hinaus hilft das Jugendamt gerne weiter. Fragen bitte per Mail an jugendamt@idar-oberstein.de oder telefonisch unter 06781-64 530 oder 06781-64 543.
  • Bei Fragen von Unternehmen für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung um Verdienstausfälle durch die Corona-Pandemie zu kompensieren, hilft die städtische Wirtschaftsförderung mit wertvollen Informationen per E-Mail unter wirtschaftsfoerderung@idar-oberstein.de oder telefonisch unter 06781- 64 618.
  • Zur steuerlichen Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Gewerbetreibenden, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie leiden bietet die Stadt die Möglichkeit einer zinslosen Stundung der fälligen Gewerbe- und Grundsteuern an. Die Formulare sind auf der Homepage hinterlegt unter www.idar-oberstein.de. Neben der Stundung können Zahlungspflichtige bei drohenden Vollstreckungsmaßnahmen auch deren Aussetzung beantragen. Hierzu wenden Sie sich bitte frühzeitig per Mail an stadtkasse@idar-oberstein.de.

Bitte stellen Sie die Fragen wenn möglich per Mail, denn auch bei der Verwaltung sind zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Homeoffice tätig, um dauerhaft die Obliegenheiten der Daseinsvorsorge aufrecht zu erhalten.