Der Deutsche Bundestag hat heute ein umfangreiches Gesetzespaket zum Schutz der Gesundheit, der Menschen und der Wirtschaft verabschiedet. Das Rettungspaket wendet sich mit zahlreiche Maßnahmen zum Schutz von Unternehmen und Gesundheitssystem, von Familien, Mietern und kleinen Selbstständigen.

Antje Lezius (CDU), Bundestagsabgeordnete für die Landkreise Birkenfeld und Bad Kreuznach, stellt fest:

„Diese Plenumssitzung fand für uns alle unter besonderen Umständen statt. An dieser Stelle möchte ich nochmal meinen ausdrücklichen Dank denjenigen Aussprechen, die trotz aller gesundheitlichen Gefahren täglich ihrem Dienst nachgehen. Sie halten dieses Land aufrecht!

Die Bundesregierung hat jetzt schnelle und unbürokratische Hilfe auf den Weg gebracht. Wir müssen verhindern, dass unsere wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen, die über 70 Jahre gewachsen sind, durch diese Epidemie ernsthaft Schaden nehmen. Aus meinem Wahlkreis erhalte ich täglich viele Anrufe und Fragen zum Umgang mit den Folgen der Corona-Epidemie. Von Reisebüros, Fitnessstudios, Rehabilitationskliniken, Krankenhäusern, Soloselbstständigen mit wirtschaftlichen Sorgen, bis zu im Ausland gestrandeten Touristen, die Hilfe bei der Heimreise benötigen, sind die Folgen äußerst vielfältig. Entsprechend sind auch die jetzt beschlossenen Maßnahmen umfangreich.

Sie sollen kleine und große Unternehmen, Selbstständige und Familien, Mieter, Vermieter und Verbraucher gleichermaßen mit Zuschüssen, Krediten und Stundungen unterstützen. Unter diesen Umständen halte ich es auch für gerechtfertigt, die Schuldenbremse für das Jahr 2020 auszusetzen, damit die Maßnahmen finanziert werden können“, so Lezius.

Die wichtigsten Maßnahmen:

Kleine Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können 9000 Euro Soforthilfe, für bis zu zehn Beschäftigte 15 000 Euro Soforthilfe erhalten. Voraussetzung sind „wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona“. Insgesamt stellt die Regierung hier 50 Milliarden Euro bereit.

Mittlere und große Betriebe können durch den Fonds für Eigenkapital- und Kreditmaßnahmen für Unternehmen unterstützt werden. Dieser Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll Firmen in existenziellen Schieflagen helfen. Dazu gehören Staatsgarantien von bis zu 400 Milliarden Euro.

Mietkündigungen sollen vorübergehend ausgesetzt werden, wenn die Mietrückstände auf pandemiebedingte Einkommensausfälle zurückzuführen sind. Gelten soll dies zunächst für Mietschulden im Zeitraum des 1. April bis 30. Juni.

Das bereits beschlossene Kurzarbeitergeld können alle Unternehmen beantragen, die nicht genug Arbeit für ihre Mitarbeiter haben. Wegen der Corona-Krise wurden die Voraussetzungen deutlich gelockert – rückwirkend zum 1. März. Hier liegen der Arbeitsagentur Bad Kreuznach, nach eigener Aussage, bereits über 1000 Anträge zum Kurzarbeitergeld vor.

Um soziale Härten aufgrund der Corona-Krise abzumildern, werden die Zugangsbeschränkungen für die Grundsicherung und die Sozialhilfe gelockert. Die notwendige Vermögensprüfung und die Überprüfung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten werden ab dem 1. März für vier Monate deutlich vereinfacht.

Eltern sollen Geld bekommen, wenn sie durch Verdienstausfall wegen Kita- oder Schulschließungen zu Hause bleiben müssen. Die Entschädigung wird 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls für längstens sechs Wochen betragen. Auch die Kliniken werden durch ein Milliardenpaket entlastet: Die Einrichtungen sollen für jedes Bett, das wegen der Verschiebung planbarer Operationen und Behandlungen zunächst frei bleibt, eine Tagespauschale erhalten. Auch für neu eingerichtete intensivmedizinische Betten mit Beatmungsgerät sollen die Kliniken finanzielle Unterstützung erhalten.