Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am 22. Dezember 2022 seine Entscheidung im Verwaltungsrechtsstreit zwischen der Stadt Idar-Oberstein und einem auf den Sonnenhöfen ansässigen Gewerbebetrieb hinsichtlich des Nachtfahrverbots im Wohngebiet „Auf der Bein“ verkündet. Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen, so dass die erstinstanzliche Entscheidung nunmehr bestätigt wurde. Somit hat das seitens der Stadtverwaltung erlassene Nachtfahrverbot Bestand. Eine Revision wurde vom OVG nicht zugelassen. Hiergegen könnte die Klägerin jedoch noch innerhalb eines Monats Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
In seinem Urteil geht das OVG unter anderem darauf ein, dass es sich bei der verkehrsbeschränkenden Maßnahme um einen sogenannten Dauerverwaltungsakt handelt, der bei einer Änderung der Sachlage durchaus auch neu geprüft werden müsse. Zum derzeitigen Zeitpunkt überwiegen jedoch die Interessen der Bürgerschaft an einer ungestörten Nachtruhe gegenüber den Interessen des klagenden Gewerbebetriebs. Somit seien die von der Stadtverwaltung der Entscheidung zu Grunde gelegten Ermessenserwägungen nicht zu beanstanden.
Die Stadt Idar-Oberstein wertet diesen Erfolg als wichtigen Schritt in Richtung einer tragfähigen Lösung für die zukünftigen Verkehrsströme von und zu den Betrieben auf den Sonnenhöfen.