Die PI Idar-Oberstein wurde am 3. Januar um 17:53 Uhr von der beim Landeskriminalamt eingerichteten “Ermittlungsgruppe (EG) Hate Speech” darüber in Kenntnis gesetzt, dass am frühen Nachmittag auf dem öffentlichen Facebook-Profil des bereits ermittelten Verantwortlichen zwei Videos hochgeladen wurden, worauf dieser zum sogenannten “Cophunting” aufruft.

Hierin gibt er u. a. die Anleitung dazu, wie Polizisten an einem beliebigen Tag in der Zeit von 23 bis 4 Uhr auf einen Feldweg gelockt und aus einem Hinterhalt heraus beschossen werden sollen. Dies könnte er, gegen eine Teilnehmergebühr bzw. ein Entgelt organisieren.

Die Dienststelle eröffnete daraufhin ein Ermittlungsverfahren, beantragte bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach einen Durchsuchungsbeschluss für das Anwesen des Verantwortlichen und alarmierte Spezialeinsatzkräfte der Polizei, um die Lage schnellstmöglich zu klären.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach erließ das Amtsgericht Bad Kreuznach unmittelbar den beantragten Beschluss.

Daraufhin wurde das Anwesen des Verantwortlichen in einem Ort der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen polizeilich abgeklärt und gesichert.

Beim Zugriff der Spezialkräfte um 22.20 Uhr stellten die Einsatzkräfte fest, dass die Wohnungstür von innen verbarrikadiert war. Beim Eindringen standen zugriffsbereit neben der Tür ein Baseballschläger und in dem Raum, in dem der Beschuldigte festgenommen werden konnte, eine nicht geladene aber zugriffsbereite Armbrust.

Aufgrund dieser Situation setzten die Spezialeinsatzkräfte unmittelbar einen Elektro-Taser (Distanz-Elektor-Impuls-Gerät DEIG) ein und konnten den 55-Jährigen überwältigen. In einer ersten spontanen Äußerung bestätigte er seinen mörderischen Hass auf die Polizei.

Dem Mann wurde die Festnahme erklärt. Aufgrund seines psychischen Zustands wurde er zunächst in der Psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses in Gewahrsam genommen.

Der Beschuldigte muss sich nun unter anderem wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und Bedrohung strafrechtlich verantworten. Nach eingehender psychiatrischer Untersuchung und ersten polizeilichen Maßnahmen wurde er, da kein weiterer Haftgrund bestand, auf freien Fuß gesetzt.

Die Ermittlungen der Polizei dauern zurzeit an.