Zurzeit stellt die Friedhofsverwaltung fest, dass auf den Rasenflächen und Urnengräbern im Bereich der Ruheparks wieder vermehrt Grabschmuck abgelegt oder aufgestellt wird. Dabei handelt es sich insbesondere um Grablichter, eine Friedhofsmitarbeiterin bezeichnete die Ruheparks auf dem Friedhof Almerich sogar als Lichtermeer. So verständlich es gerade in dieser Zeit auch ist, dass Angehörige ihrer Verstorbenen gedenken: Laut der Friedhofssatzung der Stadt Idar-Oberstein darf auf den Urnengräbern und Rasenflächen der Ruheparks kein Grabschmuck abgelegt werden. Die Friedhofsverwaltung weist daher darauf hin, dass dies nur an den ausgewiesenen Ablagestellen erlaubt ist. Hierüber werden die Besucher durch entsprechende Hinweisschilder informiert. Die abgelegten Gegenstände werden von den Mitarbeitern entfernt, eine Aufbewahrungspflicht für diese Gegenstände besteht nicht.
Die Toiletten auf den städtischen Friedhöfen waren beziehungsweise sind aufgrund der aktuellen Lage generell geschlossen. Während Trauerfeiern mit anschließender Beisetzung sind sie jedoch auf allen Friedhöfen geöffnet. Auf dem Zentralfriedhof Idar und dem Friedhof Almerich sind sie darüber hinaus von montags bis donnerstags von 10 bis 15 Uhr sowie freitags von 10 bis 12.30 Uhr geöffnet.