Seit Februar 2009 üben Angelika Kötz und Günter Zappe das Ehrenamt der Schiedsperson für die Stadt Idar-Oberstein aus. Ihre Aufgabe ist es, in Zivil- und Strafsachen ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durchzuführen. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Bereich der Nachbarschaftsstreitigkeiten, sie können aber auch bei bestimmten Vergehen eingeschaltet werden. Bei etlichen Verfahren ist die Schlichtung sogar obligatorisch, das heißt, vor der Erhebung einer Privatklage muss zwingend ein Schiedsverfahren durchgeführt werden. Das Schiedsamt ist also ein wichtiges Instrument der Rechtspflege, trotzdem ist es vielen Bürgern nicht bekannt. Daher soll die Arbeit der Schiedspersonen hier einmal näher dargestellt werden.
Schiedsämter sind in Rheinland-Pfalz bei Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen und kreisfreien Städten eingerichtet. In Idar-Oberstein ist das Schiedsamt beim Sachgebiet Rechtswesen der Stadtverwaltung angedockt. Ein Sachbearbeiter unterstützt dessen Arbeit und ist Ansprechpartner für die Bürger, wenn die Schiedspersonen keine Sprechstunde haben. Die Schiedspersonen sind Ehrenbeamte des Landes, sie werden vom Stadtrat gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts für die Dauer von fünf Jahren ernannt.
Bei einem Verfahren ist das Schiedsamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt. Die in Streit geratenen Parteien können dort einen Antrag auf Schlichtung stellen, die Vertretung durch einen Anwalt ist dabei nicht notwendig und eigentlich auch nicht vorgesehen. Zum Sühnetermin werden die Parteien durch die Schiedsperson geladen. Die Verhandlung wird von der Schiedsperson mit dem Ziel geführt, eine gütliche Einigung unter den Parteien zu erreichen. Sofern diese nicht zustande kommt oder die andere Streitpartei nicht zu dem anberaumten Schlichtungstermin erscheint, besteht immer noch die Möglichkeit, das Gericht anzurufen.
Die Schiedspersonen für die Stadt Idar-Oberstein, Angelika Kötz und Günter Zappe, befinden sich derzeit in ihrer mittlerweile dritten Wahlperiode. „Eigentlich ist vorgesehen, dass es eine Schiedsperson gibt, die die Fälle in der Regel allein bearbeitet und eine Vertretung, die nur dann tätig wird, wenn die Schiedsperson abwesend ist. Wir haben von Anfang an die Fälle gemeinsam als Team bearbeitet und haben damit gute Erfahrungen gemacht“, erklären die beiden. Die frühere Gymnasiallehrerin aus Idar-Oberstein und der aus Franken stammende ehemalige Bundeswehrsoldat ergänzen sich dabei hervorragend. In den ersten beiden Wahlperioden war Gerhard Zappe Schiedsperson und Angelika Kötz die Vertretung, mittlerweile ist es umgekehrt.
Als Voraussetzung für das Amt der Schiedsperson sehen die beiden vor allem die Fähigkeit zuzuhören – dabei auch zwischen den Zeilen zu lesen – und dann gemeinsam mit den Kontrahenten eine einvernehmliche Lösung zu finden. Denn im Gegensatz zu einer Klage vor Gericht wird im Schiedsverfahren nicht geurteilt. „Wir versuchen, in einem lockeren Gespräch eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen und den streitenden Parteien Lösungswege aufzuzeigen, um den Konflikt gütlich beizulegen.“ Gelingt das, wird die Einigung schriftlich festgehalten. Dabei handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag, der 30 Jahre lang gültig und sogar gerichtlich vollstreckbar ist. „Aber dazu kommt es nur selten, da sich die Parteien ja freiwillig einigen und ein Interesse an der Einhaltung der Regelung haben.“
Diese Freiwilligkeit und das gemeinsame Erarbeiten einer Lösung ist der große Vorteil des Schiedsverfahrens. „Da es kein Urteil sondern eine Einigung gibt, gibt es auch keine Gewinner und Verlierer, beide Parteien wahren ihr Gesicht.“ Das ist vor allem bei Nachbarschaftsstreitigkeiten wichtig, die sich teilweise schon über viele Jahre hinziehen. „Meistens sind die Parteien sehr erleichtert, wenn es dann zu einer einvernehmlichen Lösung kommt, denn so eine Streitigkeit ist ja auch eine große Belastung.“
Daher gibt es im Nachhinein auch oft auch Lob für die Arbeit der Schiedspersonen. Die ist zwar nicht kostenlos, aber doch im Vergleich zu einem Klageverfahren sehr günstig. „Die Gebühr beträgt 40 Euro pro Fall, egal wie viel Zeit wir darin investiert haben.“ Dazu kommt noch eine Auslagenpauschale für Porto und ähnliches. Von der Gebühr gehen 40 Prozent an die Stadt, die den Raum und die Arbeitsausstattung für das Schiedsamt bereitstellt, den Rest dürfen die Schiedspersonen behalten. Fällig wird die Gebühr auch nur dann, wenn tatsächlich ein Schlichtungsverfahren eingeleitet wird. Oft reicht aber schon eine Beratung durch die Schiedspersonen aus, damit sich die Parteien untereinander verständigen.
Man merkt Angelika Kötz und Gerhard Zappe an, dass sie das Amt der Schiedsperson gerne ausüben. „Es ist eine interessante Tätigkeit mit einer bunten Themenvielfalt und wir haben einen großen Entscheidungsspielraum“, unterstreichen die beiden. Wichtig ist ihnen auch die Wahrnehmung der regelmäßigen Fortbildungsangebote sowie der Austausch mit Kollegen. So gibt es einen Stammtisch der Schiedspersonen im Kreis Birkenfeld, der derzeit allerdings Corona-bedingt pausiert.
Die Schiedspersonen haben jeden Dienstag von 17 bis 18 Uhr Sprechstunde, ihr Büro befindet sich in der Georg-Maus-Straße 2, Raum II.019. Während der Sprechstunde sind sie unter Telefon 06781/64-529 erreichbar, außerdem unter E-Mail schiedsamt@idar-oberstein.de. Außerhalb der Sprechstunde können sich Personen mit ihren Anliegen unter Telefon 06781/64-311 an das Rechtswesen der Stadtverwaltung wenden.