Antje Lezius MdB (CDU) zu Überbrückungshilfen und verbesserter Hilfe für die Reisewirtschaft:

„Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-bedingten Einschränkungen machen weiterhin auch vielen Selbständigen und kleineren Unternehmen zu schaffen.

Darum freut es mich sehr, dass im Rahmen des beschlossenen Konjunkturprogrammes auch die „Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ mit erfasst sind, um gerade hier Unterstützung zu leisten. Als Unternehmerin und Unternehmensberaterin ist mir die Problematik bekannt. Seit 8. Juli 2020 können die Liquiditätshilfen für die Monate Juni, Juli und August in einem schnellen digitalen Verfahren beantragt werden.  

Im Rahmen der Überbrückungshilfen werden gerade auch Reisebüros und Reiseveranstalter mit bis zu 249 Mitarbeitern berücksichtigt, deren Geschäft in Folge der Pandemie fast vollständig zum Erliegen gekommen ist. Diese Branche lebt vor allem von den Provisionen, die im Eckpunkteplan der Überbrückungshilfen auch Beachtung fanden.

Im intensiven Austausch mit Unternehmern und Beschäftigten der Branche zeigte sich allerdings, dass nicht alle Provisionsarten in dem Eckpunktepapier berücksichtigt waren, sondern nur die Variante, die direkt nach der Buchung beim Veranstalter anfällt. Diese Provisionsart macht aber nur einen Anteil von ca. 20% des Gesamtaufwands der Reisebüros aus. Viel häufiger sind Provisionen, die den Reisebüros erst nach Abreise des Kunden gutgeschrieben werden.

Mit dieser Problematik hatte ich mich in einem Schreiben an unseren Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gewandt. Meine Eingabe findet in den jetzt veröffentlichten Überbrückungshilfen Berücksichtigung, da nun alle Provisionsarten darin erfasst sind. Das ist eine wichtige Unterstützung für die Reisebranche.“