Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen jetzt 30 Jahre alten, erheblich vorbestraften, derzeit inhaftierten Angeklagten aus Birkenfeld wegen sexuellem Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Übergriff unter Einbeziehung einer Strafe aus einem früheren Verfahren zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte November 2018 in der Wohnung des Vaters der damals 13 Jahre alten Geschädigten übernachtet haben. Er soll nachts aufgestanden und in das Zimmer der Geschädigten gegangen sein. Dort soll er sich auf die im Bett liegende, wache Geschädigte gelegt haben und diese gegen ihren Willen auf den Hals geküsst haben. Er soll die Geschädigte an sich gezogen haben und mit seiner Hand in Richtung der Genitalien der Geschädigten gefahren sein. Die Geschädigte soll die Hand des Angeklagten daraufhin weggedrückt haben und ihn zum Verlassen des Zimmers aufgefordert haben. Der Angeklagte soll sodann gegangen sein.

Der Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf.

Die Verhandlung findet am 23.06.2020 um 09:00 Uhr vor der 5. Strafkammer am Bad Kreuznacher Landgericht statt. Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 02.07.2020 und 17.07.2020.