Im Rahmen der vorsichtigen Lockerungen der Corona-Einschränkungen dürfen auch die Spielplätze wieder genutzt werden. Der städtische Baubetriebshof öffnet nach einer Prüfung der Spielgeräte die Spielplätze. Allerdings sollen Kinder und Eltern auch dabei wichtige Verhaltensregeln einhalten, um das Ansteckungsrisiko weitgehend zu reduzieren.

Der Mindestabstand von 1,50 Metern ist auch beim Spielen einzuhalten, darauf ist auch beim gemeinsamen Nutzen von Spielgeräten zu achten. Der Spielplatz darf nur von Kindern betreten werden, die keine Symptome haben, die auf COVID-19 hindeuten. Dazu gehören zum Beispiel Fieber, Husten oder Halsschmerzen. Der Kontakt zu Risikogruppen ist auch auf den Spielplätzen zu vermeiden, dazu zählen Personen über 60 Jahre sowie Personen mit Vorerkrankungen. Nach dem Spielen sollen die Kinder Gesicht und Hände gründlich waschen.

Auf die Einhaltung der Regeln müssen die Eltern und Begleitpersonen achten. Gruppenbildungen sind weder bei den Kindern noch bei Eltern oder Begleitpersonen gestattet. Wir weisen darauf hin, dass die Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum des Landes Rheinland-Pfalz weiterhin gelten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen zulässig. Die Einhaltung der Regeln wird durch das Ordnungsamt überwacht.