Am 28. April 2020 ist bundesweit ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten, der für etliche Verkehrsverstöße drastisch höhere Strafen vorsieht. Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Idar-Oberstein gibt nachfolgend einen kurzen Überblick über die aktuelle Änderung des Bußgeldkataloges. Diese beziehen sich insbesondere auf die im Stadtgebiet häufig vorkommenden Verkehrsverstöße und wie diese zukünftig geahndet werden müssen. Um die Verhängung der teilweise deutlich höheren Geldstrafen zu vermeiden, empfiehlt das Ordnungsamt den Verkehrsteilnehmern, sich an die im Straßenverkehr geltenden Regelungen zu halten.

  • Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 16 bis 20 Kilometer in der Stunde (km/h) wird nunmehr mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einem Punkt beim Fahreignungsbewertungssystem des Kraftfahrbundesamtes (landläufig „in Flensburg“) belegt. Ab einer Überschreitung von 21 km/h (beispielsweise 51 km/h in eine Tempo-30-Zone) wird ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen.
  • Das Befahren von Gehwegen (hierzu zählen auch Fußgängerzonen außerhalb der Ladezeiten) mit E-Scootern kann mit einer Geldbuße bis zu 100 Euro geahndet werden.
  • Grundsätzlich wurden die Verwarnungsgelder für das Parken auf Geh- und / oder Radwegen, das Parken in einer Fußgängerzone und das unrechtmäßige Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz von bisher 20 bis 35 Euro auf nunmehr 25 bis 55 Euro erhöht. Liegt zusätzlich eine Behinderung vor, kann der Betrag auf bis zu 100 Euro erhöht werden.
  • Auch für das widerrechtliche Parken auf Flächen, die für Elektrofahrzeuge ausgewiesen sind, wird nunmehr ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro erhoben, das widerrechtliche Halten auf Radfahrschutzstreifen wird ebenfalls mit 55 Euro geahndet.
  • Neu ist auch, dass das unzulässige Halten und unter anderem das unzulässige Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Radfahrschutzstreifen als verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten eingestuft und mit einem Punkt in Flensburg belegt werden.

Den aktuellen Bußgeldkatalog gibt es auf der Internetseite des Kraftfahrbundesamtes unter www.kba.de.