Dem Ordnungsamt der Stadt Kirn wurde am 30.03.2020 eine Personengruppe gemeldet, welche sich in Kirn nach aktueller Rechtslage unerlaubt zusammengefunden haben soll. Im Rahmen der Amtshilfe wurde die Polizei Kirn tätig und konnte 7 Personen feststellen, die nachweislich nicht aus einem gemeinsamen Haushalt stammen und den Mindestabstand von 1,50 m ebenfalls nicht eingehalten hatten. Die Männer gaben an, sich zum feiern zusammengefunden zu haben. Eine Personenkontrolle und einhergehende Durchsuchungsmaßnahmen einzelner Personen, ergaben den Fund von Betäubungsmitteln und eines Springmessers. Gegen die betroffenen Personen wurden Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ( Straftat ) und das Waffengesetz ( Ordnungswidrigkeit ) eingeleitet. Des Weiteren erwartet die Beteiligten ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die neue Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona – Virus. Allen beteiligten Personen wurde ein Platzverweis ausgesprochen.