Am 12.02.2020 um 14.00 Uhr findet vor dem Strafrichter des Amtsgericht Idar-Oberstein eine Verhandlung wegen eines Verkehrsunfalles vom 10.06.2019 auf der B 41 in der Gemarkung Fischbach mit tödlichem Ausgang statt.

Der Angeklagte befuhr am Tattag gegen 09.30 Uhr die B 41 aus Richtung Kirn in Fahrtrichtung Idar-Oberstein. Im Bereich eines für ihn zweispurigen Fahrbahnverlaufs in einer Rechtskurve führte er von der rechten Spur aus trotz durchgezogener Linie ein Wendemanöver auf die Gegenfahrbahn durch, um wieder Richtung Kirn zu fahren. Dabei soll er einen hinter ihm auf der linken der beiden Richtungsfahrbahnen befindlichen Motorradfahrer übersehen haben, der nicht mehr rechtzeitig reagieren konnte und dem Angeklagten deshalb in die linke Fahrzeugseite fuhr. Der Kradfahrer wurde dadurch von seinem Motorrad geschleudert und erlitt tödliche Verletzungen. Dem Angeklagten wird durch die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach fahrlässige Tötung und fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen.