BUZ: Diese Beschilderung regelt, dass Fahrradfahrer die untere Hauptstraße auch entgegen der Einbahnstraße befahren dürfen.

Aus gegebenem Anlass weist die Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung Idar-Oberstein darauf hin, dass es für Fahrradfahrer Ausnahmen von der Pflicht gibt, Einbahnstraßen nur in der angezeigten Richtung zu befahren. Darauf muss jedoch durch entsprechende Beschilderung hingewiesen werden.

Konkret geht es um die Verkehrsregelung in der unteren Hauptstraße im Stadtteil Oberstein. Hier ist im Bereich vom Festhallen- bis zum Schönlautenbachknoten für Fahrradfahrer das Befahren entgegen der Einbahnstraße durch entsprechende Beschilderung erlaubt. Trotzdem ist wohl den – zumeist einheimischen – Autofahrern diese Regelung nicht vertraut. Es kommt immer wieder vor, dass Radfahrer, die entgegen der Einbahnstraße fahren, von Autofahrern beschimpft oder sogar durch gezielte Fahrmanöver gefährdet werden. Daher stellt die Straßenverkehrsbehörde nochmals klar, dass die Radfahrer das Recht haben, in diesem Bereich entgegen der Einbahnstraße zu fahren und ruft zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf. Dann sollten sich zukünftig Konfrontationen und Gefährdungen vermeiden lassen.