In einem einstimmig auf einer Mitgliederversammlung gefassten Beschluss fordert der LUB-Kreisverband Birkenfeld die Einführung eines 365 € – Schülertickets auch in Rheinland-Pfalz, das in Hessen bereits seit Beginn des Schuljahres 2017/18 erfolgreich praktiziert wird.

Zugleich spricht er sich für die Abschaffung der in § 69,2 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes festgelegten Zumutbarkeitsregelungen aus, wonach Erziehungsberechtigte von Grundschüler/innen, die in einem Radius von 2 Kilometern von der jeweiligen Grundschule bzw. 4 Kilometern bei Schüler/innen weiterführender Schulen der Sekundarstufe I wohnen, keinen Anspruch auf Fahrkostenerstattung durch die Kreisverwaltung haben.

Darüber hinaus sollte der Erwerb dieses Schülertickets auch Schüler/innen der Sekundarstufe II sowie Auszubildenden ermöglicht werden.

Die Kosten für dieses Ticket sollten für Grundschüler und Schüler der Realschulen plus und weiteren Schularten der Sekundarstufe I sowie der Förderschulen vollständig vom Landkreis übernommen werden. Für Eltern von Schüler/innen ab der Sekundarstufe II sowie für Auszubildende sollte ein wirtschaftlich vertretbarer Eigenanteil, z.B. gemäß der gegenwärtig bereits im Landkreis Birkenfeld geltenden Bestimmungen (Satzung des Landkreises über die Schülerbeförderung) erhoben werden, wobei dort auch die Bedingungen für den Erlass dieses Eigenanteils (Einkommenshöhe, Kinderzahl der Familie) geregelt werden könnten.

Die gegenüber dem derzeit praktizierten System entstehende finanzielle Deckungslücke sollte – analog zu der Regelung in Hessen – im Rahmen der generell neu zu ordnenden Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Rheinland-Pfalz durch das Land übernommen werden.

Begründung:

Bei der Beförderung von Schüler/innen – insbesondere von Grundschülern und Schülern von Schulen der Sekundarstufe I – sollten alle Erziehungsberechtigten gleichgestellt werden. Dies ist gegenwärtig nicht der Fall. Denn durch die geltende Rechtslage müssen alle Erziehungsberechtigten von Schüler/innen einer Grundschule, die im Umkreis von 2 Kilometern der jeweiligen Schule wohnen, ihre Kinder entweder zu Fuß zur jeweiligen Schule schicken, selbst dort hinbringen oder von Dritten transportieren lassen. Falls sie die vom Landkreis als kommunale Pflichtaufgabe organisierte Schülerbeförderung aus Sicherheits- oder sonstigen Gründen nutzen wollen, müssen sie bislang einen unverhältnismäßig hohen Eigenanteil für diese Leistung zahlen. Dies gilt analog für Schüler/innen der weiterführenden Schulen bis zur Sekundarstufe I mit einer Kilometerbegrenzung von 4 km.

Die Kosten für die Benutzung von Verkehrsmitteln werden laut § 69,2 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes nur dann von den Landkreisen erstattet, wenn der (kürzeste) zumutbare Schulweg innerhalb dieser Kilometerbegrenzungen von 2 bzw. 4 km (in Hessen: 3 km) „besonders gefährlich“ ist. Diese Kategorisierung, die von der zuständigen Kreisverwaltung vorgenommen wird, kann – wie aktuell in Idar-Oberstein in 44 Fällen geschehen – zu unterschiedlichen Bewertungen zwischen Verwaltungen und von der Regelung betroffenen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten führen und birgt damit ein erhebliches Konfliktpotential, wie die aktuelle Diskussion in dieser Sachfrage deutlich zeigt.

Mit der Einführung eines 365 € – Jahres-Schülertickets als Alternative zu der bisher im Landkreis Birkenfeld praktizierten Regelung der Schülerbeförderung wären folgende Vorteile verbunden:

– rechtliche und finanzielle Gleichbehandlung von allen von der Schülerbeförderung betroffenen Erziehungsberechtigten von Schülern der Grundschulen und Schularten der Sekundarstufe I;

– frühzeitige Hinführung von Kindern und Jugendlichen an den ÖPNV, insbesondere durch die landesweite 24-Stundennutzung dieses Tickets in allen Verkehrsverbünden auch während der Ferien;

– verbesserte Auslastung von Linien des ÖPNV, insbesondere im Hinblick auf das ab dem Jahr 2022 geltende neue ÖPNV-Konzept des Landkreises;

– Verringerung des Individualverkehrs im Umfeld von Schulen, der insbes. durch „Helikoptereltern“ entsteht;

– finanzielle Entlastung der Landkreise, insbesondere im Hinblick auf die zu erwartende Gesetzesänderung bei der Einstufung des ÖPNV als Pflichtaufgabe der Landkreise;  

– eine weitere Stärkung des „ländlichen Raumes“, wie er aktuell von Mandatsträgern auf allen politischen Ebenen des Landes gefordert wird;

– Verminderung des Verwaltungsaufwandes bei Schulen und der Kreisverwaltung;

– Vermeidung von außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten, die aufgrund der geltenden Rechtslage unzweifelhaft entstehen. Die LUB beabsichtigt, diese Überlegungen in dem von ihr für die nächste Kreistagssitzung beantragten Tagesordnungspunkt zur Schülerbeförderung, den sie gegenüber ihrem ursprünglichen Antrag vom 18.08.2019 noch erweitern wird, zur Debatte zu stellen und daraus nach Möglichkeit einen Beschluss des Kreistages zu dieser Sachfrage herbeizuführen.