Aufgrund von Bauwerksschäden ist es notwendig, ab Montag, 23. September 2019, auf der Gewerbehallebrücke eine Einbahnregelung von der Mainzer Straße in Richtung Hauptstraße einzurichten.
Bei der jüngsten Brückenhauptprüfung an der Straßenbrücke über den Idarbach wurden deutliche Schäden im Bereich einzelner Stahlträger und teilweise der Bewehrung festgestellt. Um die Restnutzungsdauer des Bauwerks zu verlängern, wurde vom Prüfer eine Nutzungsbeschränkung empfohlen. Hierzu wird nunmehr eine einspurige Verkehrsführung in der Mitte der Brücke eingerichtet. Die Beschränkung bleibt voraussichtlich bis zu einer Behebung der Schäden bestehen.